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Quelle: e-recht24.de
Wenn Sie an öffentlichen Veranstaltungen, beispielsweise Früh(jahrs)schoppen oder Kartoffelfest, auf dem Meyerhof Theesen teilnehmen, mussen Sie damit rechnen, von Fotografen abgebildet zu werden. Dies muss in gewissen Grenzen akzeptiert werden.
Die Vorschrift zählt darunter Veranstaltungen aller Art, wie öffentliche Demonstrationen, Karneval-Umzüge, Sportveranstaltungen, Konzerte und Kongresse. Das sind Gruppierungen, die willentlich zusammen gekommen sind.
Nicht dazu zählen zum Beispiel Spaziergänger im Park oder Sonnenbadende am Strand, Dieses sind Menschenansammlungen die nur zufällig zusammen gekommen sind.
Mit der Teilnahme an Veranstaltungen auf dem Meyerhof Theesen willigen Sie der Veröffentlichung von Fotoaufnahmen in Digital- und Printmedien ausdrücklich zu.
Eine zustimmungsfreie Veröffentlichung und Verwertung setzt aber zweierlei voraus:
(1) Es muss sich tatsächlich um eine öffentliche Veranstaltung handeln, also frei zugänglich sein. Insbesondere Sportveranstaltung, Konzerte oder Indoor-Events werden regelmäßig von privaten Veranstaltern durchgeführt, die gegebenenfalls das Fotografieren in der Stadionordnung oder in den Veranstaltungs-AGB verbietet. Dann müsste vorher die Erlaubnis des Veranstalters eingeholt werden. Bei Pressefotografen einer Veranstaltung gilt die Erlaubnis zu fotografieren mit der Akkreditierung durch den Veranstalter als erteilt.
(2) Weiter muss die Versammlung o.ä. als Vorgang im Vordergrund der Aufnahme stehen und es dürfen nicht nur einzelne oder mehrere Individuen abgebildet sein. Es darf somit nicht ein einzelner Teilnehmer aus der Anonymität der Masse herausgestellt werden. Im Gegensatz dazu stellt der Redner einer öffentlichen Demonstration eine relative Person der Zeitgeschichte (gem. § 23 I Nr. 1 KUG) dar und kann als Einzelperson erkennbar abgebildet werden.
Ausnahmsweise darf das Bildnis auch ohne Einwilligung verbreitet werden (siehe § 23 Abs. 1 Nr. 3 Kunsturhebergesetz):
Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 18.00 Uhr |
Samstag | 09.00 - 14.00 Uhr |
Mi, 02.10.2024 | 14.00 - 18.00 Uhr |
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Fr, 04.10.2024 | 09.00 - 18.00 Uhr |
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